Tag Along
Auch Pull Along oder Take Along genanntes Veräußerungsrecht; vertragliche Vereinbarung, die den Investoren ermöglicht, ihren Minderheitsanteil teilweise oder vollständig zu den gleichen Bedingungen die die Mehrheitsaktionäre zu verkaufen.
Im Glossar finden Sie Begriffserklärungen zum Thema Bürgschaften, Garantien und Beteiligungsfinanzierungen.
Teilweise wurden die Erläuterungen von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH sowie vom BVK Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. übernommen
Auch Pull Along oder Take Along genanntes Veräußerungsrecht; vertragliche Vereinbarung, die den Investoren ermöglicht, ihren Minderheitsanteil teilweise oder vollständig zu den gleichen Bedingungen die die Mehrheitsaktionäre zu verkaufen.
Zielunternehmen für eine Unternehmensübernahme oder Eigenkapitalinvestition.
Untersuchung der steuerlichen Risiken eines Unternehmens im Zuge des Prüfungsprozesses vor einer Investition (s. DUE DILIGENCE).
Finanzielle und andere Eckdaten einer Transaktion, auf die die Parteien sich geeinigt haben.
Erfolgs- und Erfahrungsgeschichte einer Beteiligungsgesellschaft bzw. eines Unternehmens oder auch eines Managers/Unternehmers.
Veräußerung der Unternehmensanteile an einen industriellen Investor.
Finanzierung eines Unternehmens, das sich nach Überwindung von Schwierigkeiten (z. B. Absatzprobleme) wieder aufwärts entwickeln soll.